⭐ VERSION FÜR HUMAN RIGHTS WATCH / DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
(Fokus: Menschenrechte, UN‑BRK, staatliche Schutzpflichten, systemische Verletzungen, strukturelle Behördenversagen)
Menschenrechts‑Briefing
Fall Coenen‑Kremser – Dokumentierte Verletzungen von Menschenrechten und staatlichen Schutzpflichten in Rheinland‑Pfalz Gesundheitsgefahren, unterlassene Amtsermittlung, fehlerhafte Sozialdaten, strukturelle Interessenkonflikte – Aktenlage zeigt systemische Missachtung der UN‑Behindertenrechtskonvention
Die Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser hat dem Bürgerbeauftragten Rheinland‑Pfalz und dem Petitionsausschuss des Landtags umfangreiche Akten zur Petitionsakte
760/26 übermittelt. Die Dokumente belegen
jahrelange Verletzungen staatlicher Schutzpflichten, die Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen betreffen. Die Aktenlage umfasst über
80 behördliche Dokumente, darunter medizinische Befunde, Beschwerden, interne Schreiben, Betreuungsakten und Korrespondenzen mit Landesbehörden.
1. Gesundheitsgefahren und fehlende Schutzmaßnahmen – Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit
Seit 2019 bestehen in der kommunalen Wohnung der Bauhilfe Pirmasens:
- eine ungeschützte Öffnung eines aktiven Kaminzuges
- mögliche Schadstoff‑ und Abgasexposition
- fehlende technische Abnahmen
Trotz mehrfacher Meldungen an Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Bauamt, Pflegekasse und Betreuungsbehörde dokumentieren die Akten:
> „keinerlei Kommunikation oder Reaktion durch eine der beteiligten Behörden.“
Dies stellt eine
Verletzung der staatlichen Pflicht zur Gefahrenabwehr dar (Art. 2 Abs. 2 GG, § 1 POG RLP).
2. Unterlassene Amtsermittlung – strukturelle Missachtung staatlicher Pflichten
Die Akten zeigen ein Muster:
Betroffen sind fünf Behörden gleichzeitig.
Dies stellt eine
systemische Verletzung der Amtsermittlungspflicht dar und führt zu fortgesetzten Gesundheitsgefahren.
Für Menschenrechtsorganisationen relevant:
Dies ist ein Fall, in dem
staatliche Schutzmechanismen über Jahre nicht funktioniert haben.
3. Fehlerhafte Sozial‑ und Gesundheitsdaten – Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Die Akten dokumentieren:
- widersprüchliche Diagnosen
- ungesicherte psychiatrische Einträge
- eine „gesicherte“ ICD‑F68.30‑Diagnose ohne Befund
- Weitergabe falscher Daten an LSJV, DRV Bund, Pflegekasse, Sozialamt
- verweigerte Berichtigungen trotz DSGVO‑ und SGB‑X‑Anträgen
Diese Daten führten zu:
- falschen sozialrechtlichen Bewertungen
Dies stellt eine
Verletzung des Rechts auf korrekte personenbezogene Daten sowie eine
Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Krankheit dar.
4. Verletzung der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK)
Die Stadt Pirmasens berief sich wiederholt auf kommunale Eigenständigkeit (Art. 28 GG), obwohl:
> „Die UN‑Behindertenrechtskonvention gilt als Bundesgesetz und bindet alle staatlichen Ebenen – ausdrücklich auch Kommunen.“
Die Akten dokumentieren Verstöße gegen:
- Art. 17 UN‑BRK – Schutz der Unversehrtheit
- Art. 19 UN‑BRK – selbstbestimmtes Leben und Teilhabe
- Art. 22 UN‑BRK – Schutz der Privatsphäre
- Art. 25 UN‑BRK – Gesundheit
- Art. 28 UN‑BRK – angemessene Lebensbedingungen
- Art. 33 UN‑BRK – staatliche Umsetzungsverpflichtung
Für HRW und DIMR relevant:
Dies ist ein Fall, in dem
Menschenrechte im Alltag nicht umgesetzt wurden, obwohl sie gesetzlich bindend sind.
5. Kommunale Interessenkonflikte – strukturelle Benachteiligung
Die Akten dokumentieren:
> „Ein kommunaler Mandatsträger war gleichzeitig Stadtrat, Aufsichtsrat und anwaltlicher Vertreter im Betreuungsverfahren.“
Dies betrifft die kommunale Vermieterin (Bauhilfe Pirmasens GmbH) und die Stadt Pirmasens.
Die Folge:
Schutz der Vermieterin statt Schutz der Betroffenen.
Dies stellt eine
strukturelle Benachteiligung chronisch kranker und behinderter Menschen dar.
6. Politische Dimension – eine Schutzlücke zwischen Kommune und Land
Der Fall zeigt:
- fehlende Kontrolle kommunaler Einrichtungen
- fehlende Reaktion der Landesbehörden
- fehlende Datenkorrektur durch LSJV
- fehlende Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörden
- fehlende Aufsicht über Betreuungsbehörden
- fehlende Koordination zwischen Landes‑ und Kommunalebene
Für Menschenrechtsorganisationen relevant:
Dies ist ein Fall, der die Frage stellt:
Wie belastbar sind staatliche Schutzmechanismen, wenn mehrere Behörden gleichzeitig versagen?
Zitat (pressefähig)
„Wir haben über Jahre alles dokumentiert und gemeldet – aber die Behörden haben nicht gehandelt. Die Gesundheitsgefahren wurden ignoriert, die Daten verfälscht und die Teilhabe verhindert.“
Kontakt für Menschenrechtsorganisationen
Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser
E‑Mail:
manfred.kremser@big-match.it
Telefon:
0178‑1873734