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⭐ VERSION FÜR DEN PETI‑AUSSCHUSS DES EU‑PARLAMENTS



(Fokus: EU‑Rechtsstaatlichkeit, systemische Verwaltungsdefizite, Nicht‑Umsetzung der UN‑BRK, Schutz vulnerabler Gruppen, strukturelle Missstände)

Briefing für den Ausschuss für Petitionen (PETI) – Europäisches Parlament



Fall Coenen‑Kremser – Hinweise auf systemische Verletzungen von EU‑Rechtsstaatlichkeitsstandards und Nicht‑Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention in Rheinland‑Pfalz Unterlassene Amtsermittlung, Gesundheitsgefahren, fehlerhafte Sozialdaten, kommunale Interessenkonflikte – Aktenlage zeigt strukturelle Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Die Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser hat umfangreiche Akten zur Petitionsakte 760/26 vorgelegt. Die Dokumente belegen jahrelange Verletzungen staatlicher Schutzpflichten, die Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen betreffen. Die Aktenlage umfasst über 80 behördliche Dokumente, darunter medizinische Befunde, Beschwerden, interne Schreiben, Betreuungsakten und Korrespondenzen mit Landesbehörden.

Der Fall weist Merkmale auf, die für den PETI‑Ausschuss relevant sind:









1. Gesundheitsgefahren und fehlende Schutzmaßnahmen – Verletzung von Art. 35 EU‑Grundrechtecharta



Seit 2019 bestehen in der kommunalen Wohnung der Bauhilfe Pirmasens:








Trotz mehrfacher Meldungen dokumentieren die Akten:

> „keinerlei Kommunikation oder Reaktion durch eine der beteiligten Behörden.“

Dies stellt eine Verletzung des Rechts auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit dar (Art. 35 EU‑GRCh, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 17 UN‑BRK).

2. Systemische Verletzung der Amtsermittlungspflicht – strukturelle Verwaltungsdefizite



Die Akten zeigen ein Muster:








Betroffen sind fünf Behörden gleichzeitig.
Dies stellt eine systemische Verletzung staatlicher Schutzpflichten dar und führt zu fortgesetzten Gesundheitsgefahren.

Für PETI relevant:
Dies ist ein Fall, in dem Verwaltung über Jahre nicht funktioniert hat, ohne dass Landesbehörden korrigierend eingegriffen haben.

3. Fehlerhafte Sozial‑ und Gesundheitsdaten – Verletzung von Art. 8 EU‑GRCh (Datenschutz)



Die Akten dokumentieren:







Dies führte zu:






Für PETI relevant:
Dies stellt eine Verletzung des Rechts auf korrekte personenbezogene Daten sowie eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Krankheit dar (Art. 21 EU‑GRCh).

4. Nicht‑Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK)



Die Akten dokumentieren Verstöße gegen:








Die Stadt Pirmasens berief sich auf kommunale Eigenständigkeit, obwohl die UN‑BRK als Bundesgesetz gilt und alle staatlichen Ebenen bindet.

Für PETI relevant:
Dies ist ein Fall, in dem Menschenrechte im Alltag nicht umgesetzt wurden, obwohl sie gesetzlich bindend sind.

5. Kommunale Interessenkonflikte – strukturelle Benachteiligung vulnerabler Gruppen



Die Akten dokumentieren:

> „Ein kommunaler Mandatsträger war gleichzeitig Stadtrat, Aufsichtsrat und anwaltlicher Vertreter im Betreuungsverfahren.“

Dies betrifft die kommunale Vermieterin Bauhilfe Pirmasens GmbH.

Die Folge: Schutz der Vermieterin statt Schutz der Betroffenen.

Für PETI relevant:
Dies stellt eine strukturelle Benachteiligung chronisch kranker und behinderter Menschen dar.

6. Relevanz für den PETI‑Ausschuss



Der Fall berührt zentrale EU‑Themen:










Er zeigt eine Schutzlücke zwischen kommunaler und Landesebene, die weder lokal noch durch Landesbehörden geschlossen wurde.

Zitat (pressefähig)



„Die Gesundheitsgefahren wurden ignoriert, die Daten verfälscht und die Teilhabe verhindert.“

Kontakt für den PETI‑Ausschuss



Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser
manfred.kremser@big-match.it
0178‑1873734