⭐ VERSION FÜR EU‑KOMMISSION DG JUST
(Fokus: Rechtsstaatlichkeit, systemische Verwaltungsdefizite, Menschenrechte, UN‑BRK, EU‑Pflichten)
Briefing für die Europäische Kommission – Generaldirektion Justiz (DG JUST)
Fall Coenen‑Kremser – Hinweise auf strukturelle Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Rheinland‑Pfalz Unterlassene Amtsermittlung, fehlerhafte Sozialdaten, Gesundheitsgefahren, kommunale Interessenkonflikte – Aktenlage zeigt systemische Defizite staatlicher Schutzmechanismen
Die Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser hat umfangreiche Akten zur Petitionsakte
760/26 vorgelegt. Die Dokumente belegen
jahrelange Verletzungen staatlicher Schutzpflichten, die Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen betreffen. Die Aktenlage umfasst über
80 behördliche Dokumente, darunter medizinische Befunde, Beschwerden, interne Schreiben, Betreuungsakten und Korrespondenzen mit Landesbehörden.
1. Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 17 UN‑BRK)
Seit 2019 bestehen in der kommunalen Wohnung der Bauhilfe Pirmasens:
- ungeschützte Kaminöffnung
- mögliche Schadstoffexposition
Trotz mehrfacher Meldungen dokumentieren die Akten:
> „keinerlei Kommunikation oder Reaktion durch eine der beteiligten Behörden.“
2. Systemische Verletzung der Amtsermittlungspflicht
Die Akten zeigen ein Muster:
Dies betrifft fünf Behörden gleichzeitig und stellt eine
strukturelle Verletzung staatlicher Schutzpflichten dar.
3. Fehlerhafte Sozial‑ und Gesundheitsdaten – Verletzung des Rechts auf korrekte personenbezogene Daten (DSGVO, SGB X)
Die Akten dokumentieren:
- ungesicherte psychiatrische Diagnosen
- eine „gesicherte“ ICD‑F68.30‑Diagnose ohne Befund
- Weitergabe falscher Daten an LSJV, DRV Bund, Pflegekasse, Sozialamt
Dies führte zu Ablehnungen von Teilhabe, Stigmatisierung und Verlust von Reha‑Chancen.
4. Verletzung der UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK)
Die Akten dokumentieren Verstöße gegen:
- Art. 17 – Schutz der Unversehrtheit
- Art. 19 – selbstbestimmtes Leben
- Art. 28 – angemessene Lebensbedingungen
- Art. 33 – staatliche Umsetzungsverpflichtung
Die Stadt Pirmasens berief sich auf kommunale Eigenständigkeit, obwohl die UN‑BRK als Bundesgesetz gilt und alle staatlichen Ebenen bindet.
5. Kommunale Interessenkonflikte – strukturelle Benachteiligung
Ein kommunaler Mandatsträger war gleichzeitig Stadtrat, Aufsichtsrat und anwaltlicher Vertreter im Betreuungsverfahren.
Dies betrifft die kommunale Vermieterin Bauhilfe Pirmasens GmbH.
6. Relevanz für DG JUST
Der Fall berührt zentrale EU‑Themen:
- Schutz vulnerabler Gruppen
- Verwaltungsmodernisierung
- staatliche Schutzpflichten
Er zeigt eine
Schutzlücke zwischen kommunaler und Landesebene, die weder lokal noch durch Landesbehörden geschlossen wurde.
Zitat (pressefähig)
„Die Gesundheitsgefahren wurden ignoriert, die Daten verfälscht und die Teilhabe verhindert.“
Kontakt
Pflegegemeinschaft Coenen‑Kremser
manfred.kremser@big-match.it
0178‑1873734